Tauchsportgemeinschaft Wesel e.V.

Mitgliedschaft in:
Verband Deutscher Sporttaucher e. V.
Landessportbund NW e. V
Stadtsportverband Wesel e. V.
Arbeitsgemeinschaft Wassersportvereine Wesel e. V.

 

Einladung zur Mitgliederversammlung 14. Februar 2003

Hallo liebe Tauchkameraden,
Hallo liebe Tauchkameradinnen,

ich hoffe, Ihr habt die Weihnachtstage gut überstanden und seid auch gut im neuen Jahr angekommen. Ein ereignisreiches Jahr ist vorüber und das neue Jahr will geplant werden.

Um im Sinne Aller die richtigen Entscheidungen zu treffen, möchten wir Euch einladen zur

 

Mitgliederversammlung 2003
und zum
Vereinsjugendtag 2003

Freitag, den 14. Februar 2003

in unserem Vereinslokal
Am Hafen“ (Kanuclub am Yachthafen in Wesel)

  Die beiden Termine finden unmittelbar nacheinander statt: 

Vereinsjugendtag

Beginn 19.00 Uhr

Mitgliederversammlung

Beginn 20.00 Uhr

Wie sicherlich den meisten schon bekannt ist, sind dieses Mal wichtige Themen zu Besprechen und abzustimmen. Wegen der Bedeutung der zu behandelnden Themen bitten wir um zahlreiches Erscheinen!

Warum und wieso wir um zahlreiches erscheinen bitten, seht Ihr auf den folgenden Seiten.

Tagesordnung des Vereinsjugendtags              (Beginn 19.00 Uhr)

  1. Eröffnung der Versammlung
  2. Bericht des Jugendwart
  3. Bericht der Kassenprüfer
  4. Finanzplan für das Jahr 2003
  5. Aktivitäten für das Jahr 2002
  6. Verschiedenes

  Tagesordnung der Mitgliederversammlung      (Beginn 20.00 Uhr)

„Ordentliche Mitglieder, Ehrenmitglieder, jugendliche Mitglieder ab vollendetem 16. Lebensjahr sowie passive Mitglieder mit einer ununterbrochenen Mitgliedschaft von 5 Jahren haben das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. “(§ 4 I Satzung TSG Wesel). „Die Mitgliederversammlung ist - unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder - beschlussfähig. (§ 9 IV Satzung TSG Wesel). „ Die Beschlussfassung erfolgt durch offene Abstimmung, soweit nicht gesetzliche Bestimmungen oder die Satzung entgegenstehen. “(§ 12 III Satzung TSG Wesel)

  1. Eröffnung der Versammlung, Feststellung der Stimmberechtigung
  2. Verlesen des Protokolls der letzten MV
  3. Vorstandsberichte
  4. Ehrungen
  5. Kassenbericht
  6. Bericht der Kassenprüfer
  7. Entlastung des Kassierers
  8. Entlastung des Vorstandes
  9. Haushaltsplan 2003
  10. Neuwahl eines Kassenprüfers
  11. Satzungsänderung §8
    (Satzungsänderung der TSG Wesel, Fassung 06.02.1998)
  12. Evtl. Neuwahl des Vorstandes
    b = 2. Vorsitzenden (Reihenfolge lt. Satzung)
    d = Sportwart (Reihenfolge lt. Satzung)
    f = Gerätewart (Reihenfolge lt. Satzung)
  13. Aueseepauschale
  14. Verschiedenes

Anträge zur Tagesordnung oder einzelnen Tagesordnungspunkten müssen schriftlich spätestens zwei Wochen vor Beginn der Mitgliederversammlung abgegeben werden.


Weitergehende Hinweise:

 

TOP 11 Satzungsänderung:

In der Mitgliederversammlung von Februar 2002 wurde beschlossen, dass künftig gesplittete Vorstandswahlen stattfinden sollen und der Vorstand eine entsprechende Satzungsänderung erarbeiten soll.

Diese Gegenüberstellung der Satzungsänderung der TSG Wesel, Fassung 06.02.1998 findet Ihr sowohl im Anhang als auch am schwarzen Brett oder auf unserer Homepage.

Aus rechtlichen Gründen muss die Satzungsänderung einzeln (pro Absatz) abgestimmt werden und kann inhaltlich nicht mehr abgeändert werden.

TOP 12 gesplittete Vorstandswahl:

Nach Abstimmung der Satzungsänderung würden in diesem Jahr folgende Vorstandspositionen zur Neuwahl stehen:

b = 2. Vorsitzenden
d = Sportwart
f = Gerätewart

Wir bitten alle Vereinsmitglieder

  • Sich Gedanken über die Besetzung des Vereinsvorstands zu machen, um den „alten“ Vorstand zu bestätigen oder um neue Anwärter aufzustellen.
  • Zahlreich zur Mitgliederversammlung zu erscheinen um die Wahl oder Bestätigung der Vorstandsmitglieder auf eine breite Basis im Verein zu stellen.

TOP 13 Aueseepauschale:

Reaktion und Abstimmung der Maßnahmen die durch die Erhöhung der Aueseepauschale entstehen.

TOP 14 Verschiedenes:

Enthaltene Themen:

  • Jugendschutzgesetz
  • Vereinsreise
  • Termine
  • Terminverschiebungen
  •  

Wir freuen uns auf ein Wiedersehen im Februar

  der Vorstand

Anlage:
Gegenüberstellung Satzungsänderung

§ 8

Der Vorstand

ALT

NEU

Der Vorstand besteht aus:

dem 1. Vorsitzenden,

dem 2. Vorsitzenden,

dem Schriftführer,

dem Schatzmeister,

dem Sportwart,

dem Gerätewart,

dem Jugendwart, der vom Vereinsjugendtag gewählt wird bzw. seinem vom Vereinsjugendtag gewählten Stellvertreter.

 

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von je zwei (2) Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten.

 

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Ihm obliegt die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Ausführung der Vereinsbeschlüsse.

 

Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mit mehr als 30,00 DM pro Mitglied belasten - die Anzahl der Mitglieder vom 1. Januar des-laufenden Jahres ist zugrunde zu legen - ist sowohl der 1. Vorsitzende als auch der 2. Vorsitzende bevollmächtigt.

 

Die Vollmacht des 2. Vorsitzenden gilt im Innenverhältnis jedoch nur für den Fall der Verhinderung des 1. Vorsitzenden.

 

Für den Abschluss von Rechtsgeschäften die den Verein mit mehr als 30,00 DM pro Mitglied belasten bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung.

 

Der Vorstand wird von der Mitglieder-versammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt jedoch so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Die Wiederwahl des Vorstandes ist möglich.

 

Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Vorstandsmitglieder anwesend sind. Der Vorstand fasst die Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Sitzungsleiters.

 

Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes haben die übrigen Vorstandsmitglieder das Recht, einen Ersatzmann bis zur nächsten Mitgliederversammlung zu bestellen.

Der geschäftsführende Vorstand besteht aus:

dem 1. Vorsitzenden,

dem 2. Vorsitzenden,

dem Schatzmeister,

dem Sportwart,

 

(1b)      Der erweiterte Vorstand besteht aus:

dem Schriftführer,

dem Gerätewart,

dem Jugendwart, der vom Vereinsjugendtag gewählt wird bzw. seinem vom Vereinsjugendtag gewählten Stellvertreter.

 

Der Verein wird gerichtlich und außer-gerichtlich von zwei Mitgliedern des geschäfts-führenden Vorstandes gemeinsam vertreten.

 

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Ihm obliegt die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Ausführung der Vereinsbeschlüsse.

 

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt jedoch so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. In geraden Jahren a = 1. Vorsitzenden, c = Schatzmeister, e = Schriftführer, g = Jugendwart in ungeraden Jahren b = 2. Vorsitzenden, d = Sportwart, f = Gerätewart. Die Wiederwahl des Vorstandes ist möglich.

 

Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Vorstandsmitglieder anwesend sind. Der Vorstand fasst die Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Sitzungsleiters.

 

Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes haben die übrigen Vorstandsmitglieder das Recht, einen Ersatzmann bis zur nächsten Mitgliederversammlung zu bestellen.

 


 

Tauchsportgemeinschaft Wesel e. V. Schillstr. 1b, 46483 Wesel

 

Wesel, 28. Januar 2003

Ergänzung zur Einladung der Mitgliederversammlung 14. Februar 2003

Hallo liebe Tauchkameradinnen,
Hallo liebe Tauchkameraden,

unsere Schriftführerin Marion Kamps ist kurzfristig von ihrem Amt zurückgetreten. Aus diesem Grund ist es satzungsgemäß erforderlich, die Tagesordnung der Jahreshauptversammlung um den Punkt

zu erweitern.

TOP 12 b Neuwahl des Schriftführers

Mit sportlichen Grüßen

Der Vorstand


 

 

Einladung zur Mitgliedsversammlung 2003 der TSG-Wesel e.V. herunterladen

Ergänzung zur Einladung der Mitgliedsversammlung 2003 der TSG-Wesel e.V. herunterladen

 

 

 

 


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letzte Änderung 2003-01-30