Einladung zur Mitgliederversammlung 14. Februar 2003Hallo liebe Tauchkameraden, ich hoffe, Ihr habt die Weihnachtstage gut überstanden und seid auch gut im neuen Jahr angekommen. Ein ereignisreiches Jahr ist vorüber und das neue Jahr will geplant werden. Um im Sinne Aller die richtigen Entscheidungen zu treffen, möchten wir Euch einladen zur
Mitgliederversammlung 2003 Freitag, den 14. Februar 2003 in unserem Vereinslokal Die beiden Termine finden unmittelbar nacheinander statt:
Wie sicherlich den meisten schon bekannt ist, sind dieses Mal wichtige Themen zu Besprechen und abzustimmen. Wegen der Bedeutung der zu behandelnden Themen bitten wir um zahlreiches Erscheinen! Warum und wieso wir um zahlreiches erscheinen bitten, seht Ihr auf den folgenden Seiten. Tagesordnung des Vereinsjugendtags (Beginn 19.00 Uhr)
Tagesordnung der Mitgliederversammlung (Beginn 20.00 Uhr) „Ordentliche Mitglieder, Ehrenmitglieder, jugendliche Mitglieder ab vollendetem 16. Lebensjahr sowie passive Mitglieder mit einer ununterbrochenen Mitgliedschaft von 5 Jahren haben das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. “(§ 4 I Satzung TSG Wesel). „Die Mitgliederversammlung ist - unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder - beschlussfähig. (§ 9 IV Satzung TSG Wesel). „ Die Beschlussfassung erfolgt durch offene Abstimmung, soweit nicht gesetzliche Bestimmungen oder die Satzung entgegenstehen. “(§ 12 III Satzung TSG Wesel)
Anträge zur Tagesordnung oder einzelnen Tagesordnungspunkten müssen schriftlich spätestens zwei Wochen vor Beginn der Mitgliederversammlung abgegeben werden. |
ALT | NEU |
Der Vorstand besteht aus: dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister, dem Sportwart, dem Gerätewart, dem Jugendwart, der vom Vereinsjugendtag gewählt wird bzw. seinem vom Vereinsjugendtag gewählten Stellvertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von je zwei (2) Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Ihm obliegt die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Ausführung der Vereinsbeschlüsse.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mit mehr als 30,00 DM pro Mitglied belasten - die Anzahl der Mitglieder vom 1. Januar des-laufenden Jahres ist zugrunde zu legen - ist sowohl der 1. Vorsitzende als auch der 2. Vorsitzende bevollmächtigt.
Die Vollmacht des 2. Vorsitzenden gilt im Innenverhältnis jedoch nur für den Fall der Verhinderung des 1. Vorsitzenden.
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften die den Verein mit mehr als 30,00 DM pro Mitglied belasten bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Der Vorstand wird von der Mitglieder-versammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt jedoch so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Die Wiederwahl des Vorstandes ist möglich.
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Vorstandsmitglieder anwesend sind. Der Vorstand fasst die Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Sitzungsleiters.
Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes haben die übrigen Vorstandsmitglieder das Recht, einen Ersatzmann bis zur nächsten Mitgliederversammlung zu bestellen. | Der geschäftsführende Vorstand besteht aus: dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Sportwart,
(1b) Der erweiterte Vorstand besteht aus: dem Schriftführer, dem Gerätewart, dem Jugendwart, der vom Vereinsjugendtag gewählt wird bzw. seinem vom Vereinsjugendtag gewählten Stellvertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außer-gerichtlich von zwei Mitgliedern des geschäfts-führenden Vorstandes gemeinsam vertreten.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Ihm obliegt die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Ausführung der Vereinsbeschlüsse.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt jedoch so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. In geraden Jahren a = 1. Vorsitzenden, c = Schatzmeister, e = Schriftführer, g = Jugendwart in ungeraden Jahren b = 2. Vorsitzenden, d = Sportwart, f = Gerätewart. Die Wiederwahl des Vorstandes ist möglich.
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Vorstandsmitglieder anwesend sind. Der Vorstand fasst die Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Sitzungsleiters.
Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes haben die übrigen Vorstandsmitglieder das Recht, einen Ersatzmann bis zur nächsten Mitgliederversammlung zu bestellen. |
Tauchsportgemeinschaft Wesel e. V. Schillstr. 1b, 46483 Wesel
Wesel, 28. Januar 2003
Hallo liebe Tauchkameradinnen,
Hallo liebe Tauchkameraden,
unsere Schriftführerin Marion Kamps ist kurzfristig von ihrem Amt zurückgetreten. Aus diesem Grund ist es satzungsgemäß erforderlich, die Tagesordnung der Jahreshauptversammlung um den Punkt
zu erweitern.
TOP 12 b Neuwahl des Schriftführers
Mit sportlichen Grüßen
Der Vorstand
Einladung zur Mitgliedsversammlung 2003 der TSG-Wesel e.V. herunterladen
Ergänzung zur Einladung der Mitgliedsversammlung 2003 der TSG-Wesel e.V. herunterladen
©2002 by TSG Wesel letzte Änderung 2003-01-30 |