BLTV- Newsletter |
Hallo Taucher,
wie versprochen verschicke ich nicht ständig irgend etwas,
deshalb ist auch eine ganze Zeit lang nichts bei Euch eingegangen.
Jetzt gibt es wieder ein paar Neuigkeiten.
Die in letzter Zeit viel diskutierte neue EU-Norm für den Bereich
"Freizeittauchen" ist seit Juni 2002 gültig!
Die Norm ist für alle Organisationen die sich mit "Freizeittauchen"
beschäftigen verbindlich.
Somit natürlich auch für den VDST.
Der Inhalt der Norm legt sicherheitsrelevante Mindeststandards fest.
Die Norm kann im vollen Umfang leider nicht im internet abgerufen
werden, auch eine herkömmliche Vervielfältigung (Kopien der Seiten)
der Norm ist nicht erlaubt.
Man kann sich lediglich, jeder für sich, ein Exemplar kaufen.
Dafür ist die Norm - Stelle verantwortlich, das hat nichts mit
dem VDST zu tun.
Aber gleich zur allgemeinen Beruhigung:
Für unsere Ausbildungsarbeit hat die Norm keine Auswirkungen!!!
Unsere gültigen VDST - Ordnungen sind in allen Punkten strenger,
d.h. unsere Sicherheits- Ausbildungsanforderungen liegen höher als
die Festlegungen in der Norm.
Arbeitet einfach nach den gültigen VDST-Ordnungen,
damit befindet Ihr Euch auf der sicheren Seite
und erfüllt Eure Pflichten als VDST-TL oder VDST-ÜL.
Wir erfüllen dann, sozusagen automatisch,
immer die Anforderungen aus der Norm.
In dem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass es einen neuen
Stand unserer Ordnungen gibt!
Eine Ergänzung war notwendig,
da sich 2002 bezüglich des Haftungsausschlusses
Gesetze geändert haben.
Ihr seht, da hat nicht der VDST sich wieder etwa neues ausgedacht,
sondern der VDST muß hier reagieren und solche Gesetzesänderungen
berücksichtigen.
Der neueste Stand unserer Ordnungen ist also 7/2002 und
zum downloaden auf den VDST - Seiten zu finden.
Macht es gut,
bis zum nächsten mal,
Klaus Cepl
BLTV SA TL