| | | Die Situation | Seit dem 1.01.2003 ist eine neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gültig und somit gelten neue Prüffristen für DTG. Nach 2 ½ Jahren ist eine Sichtprüfung in einem vereidigtem TÜV - Prüfbetrieb, nach weiteren 2 ½ Jahren eine Druckprüfung vorgeschrieben. Das Problem ist, dieses gilt nur für DTG’s welche ab dem 1.01.2003 zugelassen wurden. Der Umgang mit älteren Geräten ist nicht geregelt. Aber, unterschiedliche TÜV-Institutionen interpretieren diese Vorschrift unterschiedlich (auch dem Umgang mit Alten Geräten). Im Moment scheint keiner Richtig zu wissen, wie die Vorschrift in Zukunft angewendet wird. Der TÜV - Süd, geht davon aus, dass "die Prüffrist von 2 Jahren für Tauchgeräte zu Sportzwecken, bis zur Novellierung des technischen Regelwerkes weiter gültig ist." Keine Panik, wir haben jetzt mindesten zwei Jahre, evt. zweieinhalb oder auch fünf Jahre Zeit darauf zu bauen, dass sich die Zuständigen Stellen auf eine gemeinsame Interpretation einigen. Und es gibt noch eine Übergangsfrist für die alten Prüffristen bis 2005. Sobald es eindeutigere Regelungen gibt, werden sie hier veröffentlicht. Für diejenigen, die lieber mit "Rohmaterial" arbeiten, kann man die Vorschrift im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Nr. 70 Teil I zu Bonn veröffentlicht am 2. Oktober 2002 und in die Betriebssicherheitsverordnung vom 27. September 2002 nachlesen. Weitere Informationen hierzu: Redaktion UnterWasserWelt 9.3.03 Team Leserservice Sehr geehrter Herr Depta, besten Dank für Ihre Anfrage. Tatsächlich haben sich zum 1.1.03 Veränderungen ergeben, die allerdings im Dschungel der unterschiedlichen TÜV -Zuständigkeiten und in der Abfassung des Regelwerks in ihrer Anwendbarkeit zweifelsfrei nur für Pressluftflaschen gelten, die nach dem 1.1.03 erworben wurden. Für diese gilt eine neue Regelung dieser Art: Nach 2 1/2 Jahren eine Sichtprüfung (vereinfacht dargestellt Flasche innen und außen) in einem vereidigtem TÜV - Prüfbetrieb, nach weiteren 2 1/2 Jahren eine Druckprüfung. Auf den ersten Blick wird so die TÜV - Prüfung von einem jetzigen Intervall von 2 Jahren auf 5 Jahre verlängert. Tatsächlich ergibt sich in der Summe nur eine Verlängerung (ein Zeitvorteil) um 1 Jahr, da ja nach 2 1/2 Jahren eine Zwischenprüfung ohne Druckprüfung erfolgen muss. Diese bereitet unserer Erwartung nach ähnliche Kosten wie eine TÜV - Prüfung jetziger Struktur. Wer die Zwischenprüfung nicht durchführt ist nach wie vor im zweijährigen Intervall zur Vorstellung seiner Tauchgeräte in einem Prüfbetrieb aufgefordert. Unklar ist die Handhabe bei Tauchgeräten, die ab 1.1.03 eine nach altem Regelwerk (TÜV - Stempel für 24 Monate) durchgeführte Prüfung absolvierten. Es gibt hier in den neuen Verordnungen keinen Hinweis, wie hier verfahren wird. Theoretisch kann man sein Gerät erst nach 2 1/2 Jahren zur Zwischenprüfung vorstellen, praktisch werden Sie nach 2 Jahren bei verantwortungsvollen Füllbetrieben die Flasche nicht mehr füllen können. Diesbezüglich sind wir seit Wochen in der Recherche, konnten aber noch keine zufriedenstellende Antwort bekommen, da dieser Fall, der unzählige Tauchsportler betrifft, im neuen Regelwerk nicht überdacht wurde. Sobald wir eine eindeutige Handhabe des neuen Regelwerks recherchiert haben, werden wir diese in UnterWasserWelt veröffentlichen. Beste Grüße Team Leserservice www.unterwasserwelt.de Mühlenweg 16a 85643 Tulling Tel.: 08094-1229 Fax: 08094-8376 eMail: Info@unterwasserwelt.de UnterWasserWelt, das führende deutschsprachige Online - Tauchmagazin - seit 1.1.1999 Abteilung Druckbehaelteranlagen des TÜV - Süd Sehr geehrter Herr Depta, unter der Internet-Adresse http://www.tuev-sued.de/freizeit_tuev/wassersport/kycadloffjej.asp haben Sie direkt Zugriff auf unsere überarbeitete Taucherseite. Weiterhin viel Spaß beim Tauchen wünscht Ihnen Klaus J. Meier -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Meier Dr., Klaus Jürgen Gesendet: Dienstag, 11. März 2003 11:37 An: 'sportwart@tauchen-wesel.de' Betreff: AW: Neue TÜV-Prüffristen für DTG?
Sehr geehrter Herr Depta,
unsere Internet-Seite für Taucher wird derzeit aktualisiert: http://www.tuev-sued.de/freizeit_tuev/wassersport/jxikmiynoict.asp Ihre Frage (und die vieler anderer Taucher und Ausrüster) beantworten wir demnächst in einem neuen Untermenü "Prüffristen 2003". Bitte haben Sie noch etwas Geduld (ca. 7-10 Tage) mit der Antwort auf Ihre Frage, da eine Antwort ja/nein sicher dem Informationsbedüfnis nicht ausreichend Rechnung trägt und wir Anfragen wie die Ihre aus Zeitgründen nicht einzeln beantworten können. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld! Mit freundlichen Gruessen Abteilung Druckbehaelteranlagen i.A. Klaus J. Meier Tel.: +49 (0) 89 57 91-25 45 Fax.: +49 (0) 89 57 91-12 91 klaus-j.meier@tuev-sued.de Hallo Thomas, ja sie haben sich geändert. Allerdings blickt da zur Zeit niemand so richtig durch. Die Übergangsfrist geht allerdings bis 2005. Also keine Panik! In einen der nächsten Ausgaben werden wir darüber berichten. Gruß Thomas Christ Einige Links zum Thema: Artikel aus der Online-Zeitschrift UnterWasserWelt Ausführliche Informationen vom TÜV-Süd, nicht nur zu den neuen Prüffristen Sehr Ausführliche Informationen von TÜV-Nord und TÜV-Süd, gefunden im Diskussionsforum von SCUBA-BOARD Bundesgesetzblatt Nr. 70 vom 02. Oktober 2002 (Inhalt) (148 kB) Betriebssicherheitsverordnung (169 kB) Information zur Druckgeräterichtlinie und zur Betriebssicherheitsverordnung von der Firma Dräger (46 kB) Informationen der IHK Duisburg, Wesel, Kleve Artikel des DUC-Goch ©2003 by TSG Wesel letzte Änderung 2003-05-13 | | |