Doch neue Farbkennzeichnung von DTGs?Der TSG-Tauchlehrer Andreas Stramke stellte dem "Tauchpapst" Werner Scheyer die Frage, ob die neue Farbkennzeichnung verbindlich für Sporttaucher ist. Er sendete folgenden Link mit . Werner Scheyer besprach sich mit dem Autor des "Taucher - Handbuch" Hubertus Bartmann und antwortete darauf: Zuvor hatte Werner Scheyer im "Bartmann" nachgelesen und schloss, dass "eine Lackierung der Flaschenschulter nicht zwingend vorgeschrieben, nur der ADR-Aufkleber." Zum einem bestätigte Hubertus Bartmann diese Aussage. Und zum anderen enthält die Antwort eine wichtige neue Sichtweise: Mag sein, dass dies manche Taucher an den Haaren herbeigezogen sehen. Aber in einem Ermittlungsverfahren wird ein Staatsanwalt schon nach kurzem Studium der einschlägigen Gesetze auf diesen Passus stossen. Fazit: Nach Norm und ADR besteht keine Verpflichtung. Aber nach GSG handelt der "Falschlackierer" zumindest fahrlässig. "
Doch keine Pflicht zu neuen Farbkennzeichnung von DTGs?Nach neusten Informationen sind Taucher nicht verpflichtet die neue Farbkennzeichnung anzuwenden. Die Farbkennzeichnung wurde von der Gase-Industrie ausgearbeitet. Die Gase-Industrie verpflichtet sich diese auch anzuwenden. Ein Taucher ist nicht die Gase-Industrie. Die einzig für uns verbindliche Kennzeichnung des Gaseinhalts erfolgt auf dem Gefahrgutaufkleber der gut sichtbar auf den Taucherflaschen angebracht werden muss. Quellen: Bericht aus der Online-Zeitschrift UnterWasserWelt TÜV-Süd (DTG-Farbkennzeichnung)
Neue Farbkennzeichnung von DTGsBeim surfen im Internet habe ich unter der Adresse http://members.tripod.de/dg8fz/dive/deutsch/gas_color.htm zusammengefasst folgende Info gefunden: Laut einer neuen Euro Norm (EN 1089-3) sind die Farbkennzeichnungen von DTG geändert worden. Meine Frage ist nun muss man "sofort" seine DTG umlackieren lassen oder wie lange geht die Übergangzeit. Was ist in diesem Zusammenhang sonst noch zu beachten. Zu Frage Neue Farbkennzeichnung von DTG antwortete Dr. Max Hahn († 11.06.2000): Die DIN EN 1089-3:1997-07 enthält einen "Anhang D.2 Besondere nationale Bedingungen für Österreich, Deutschland und Schweiz. Die Anforderung dieser Nom gilt nicht für einen Zeitraum, der spätestens am 01. Juli 2006 endet, abhängig von einer Nachprüfung, die z.B. das Ergebnis der bevorstehenden Europäischen Studie und der laufenden Europäischen Normungsaktivitäten für die kommende Normenreihe EN1089 Berücksichtigt". Weitere Informationen:
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