In dem Artikel "Körperschaft", Unterpunkt "Gültigkeitsdauer" aus der Zeitschrift "unterwasser" Ausgabe 9/1999 Seite 148 fand ich Folgende Aussage: Für Sporttaucher im Alter von 18 bis 39 Jahren gilt die Tauchtauglichkeitsuntersuchung nun 3 Jahre lang. TSV NRW schrieb:Zu Tauchtauglichkeit haben wir uns schlau gemacht. Die GTÜM hat die Frist verlängern auf die erwähnten 3 Jahre. Der VDST bleibt bei der bisherigen Reglung, akzeptiert jedoch die 3 Jahre, wenn der Arzt dies ausdrücklich bescheinigt. VDST Lippke schrieb:Hier gilt für den VDST nach wie vor die 2-Jahre-Regelung. Eine Ärztliche Bestätigung über 3 Jahre wird aber auch akzeptiert. WICHTIGE Anmerkung:In den Tauchregeln des Kreidesee Hemmoor wird eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung von nicht älter als 2 Jahren gefodert. Ebenso in den des Tauchturm der DLRG Berlin.
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