Änderung der Gültigkeitsdauer der Tauchtaugligkeitsuntersuchung?

 

In dem Artikel "Körperschaft", Unterpunkt "Gültigkeitsdauer" aus der Zeitschrift "unterwasser" Ausgabe 9/1999 Seite 148 fand ich Folgende Aussage: Für Sporttaucher im Alter von 18 bis 39 Jahren gilt die Tauchtauglichkeitsuntersuchung nun 3 Jahre lang.
Meine Fragen lauten nun: Ist dem so, dies würde mich allein schon aus Kosten Gründen erfreuen. Und ist diese Information weit genug verbreitet, dass man mit einer entsprechend alten Tauchtauglichkeit auch überall Tauchen darf, z.b. Rursee oder auf ausländische Tauchbasen oder bereitet mir dies im Verein Probleme (Beitragestempel, ...) oder was sagt unsere Versicherung dazu
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TSV NRW schrieb:

Zu Tauchtauglichkeit haben wir uns schlau gemacht. Die GTÜM hat die Frist verlängern auf die erwähnten 3 Jahre. Der VDST bleibt bei der bisherigen Reglung, akzeptiert jedoch die 3 Jahre, wenn der Arzt dies ausdrücklich bescheinigt.

VDST Lippke schrieb:

Hier gilt für den VDST nach wie vor die 2-Jahre-Regelung. Eine Ärztliche Bestätigung über 3 Jahre wird aber auch akzeptiert.

WICHTIGE Anmerkung:

In den Tauchregeln des Kreidesee Hemmoor wird eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung von nicht älter als 2 Jahren gefodert. Ebenso in den des Tauchturm der DLRG Berlin.
Vermutlich ist es in anderen Gewässern ähnlich geregelt
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letzte Änderung 2003-04-13