Änderungen ergaben sich bei: 7. VDST-CMAS Tauchlehrer mit Prüfungsberechtigung Nitrox * Als VDST-CMAS*-Tauchlehrer mit DTSA-Nitrox* (oder äquivalent) und mindestens zwanzig Nitroxtauchgängen kann bei der VDST-Nitrox Tauchausbildungskommision, eine Abnahmeberechtigung für Nitrox* beantragt werden. Hiermit entfällt eine separate Prüfung.
Weitere Informationen: Download-Bereich Nitrox & Technisches Tauchen
Bericht Tauchordnung auf der TSG-Homepage 02/2005
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