Damit sich Freunde der Lüfte nicht in die Quere kommen,
weisen am Auesee Schilder auf die Gefahr hin.
WESEL. Fans der Lüfte sind sie
alle: die Mitglieder der Luftsportfreunde Wesel und die vielen
Menschen, die in ihrer Freizeit gern am Auesee ihre Drachen
tanzen lassen. Ganz ungefährlich war die Angelegenheit
allerdings nie, immer wieder kam es zu Konflikten. Jetzt machen
von der Stadt Wesel aufgestellte, kleine Schilder darauf
aufmerksam, dass bei Flugbetrieb am Ufer des Sees keine Drachen
steigen gelassen werden dürfen.
Lebensgefährliche
Nähe
"Das Problem ist schon alt", sagt Achim Strobel. Es sei immer
verboten gewesen, im Umkreis des Flugplatzes Römerwardt mit
Drachen zu hantieren. Der 1. Vorsitzende der Luftsportfreunde
Wesel habe selbst schon häufig erlebt, dass die bunten
Figuren den landenden Flugzeugen gefährlich nahe kommen.
Lebensgefährlich nahe. Immer wieder hätten deshalb
Vereinsmitglieder die Drachenfreunde darauf aufmerksam gemacht,
und auch die städtischen Strandwächter waren im Sommer
häufig in dieser Mission unterwegs. Nicht nur wegen der
Flieger, sondern auch wegen der Badegäste, die sich
darüber beschwerten, dass über ihren Köpfen die
Drachen flatterten.
Zum Teil über 100 Meter hoch
"Problematisch sind gar nicht die Lenkdrachen," erklärt
Strobel, sondern die Drachen, die an nur einem Seil hängen.
Zum Teil schwebten die Figuren dann in 100 oder 150 Meter
Höhe - eindeutig zu hoch und zu gefährlich
für den Flugverkehr. Lenkdrachen dagegen bewegen sich
lediglich in 30 oder 40, maximal 50 Meter Höhe. Das
störe die Piloten nicht. Denn sie wollen den Drachenfreunden
ihre Freizeitbeschäftigung nicht mies machen, betont
Strobel.
Allerdings gelten generell in
Flughafen- und Flugplatznähe genaue Bestimmungen, die
in der Luftverkehrsordnung festgeschrieben sind. Dort heißt
es klipp und klar: "Das Steigenlassen von Drachen oder das
Betreiben von Schirmdrachen im Bauschutzbereich von
Flughäfen sowie in einer Entfernung von weniger als 3 km von
der Begrenzung von Landeplätzen und Segelfluggeländen
ist verboten."
Dieter Wilming von der Stadt Wesel, der
das Aufstellen der von einem Kölner Schildermaler kreierten
Hinweise veranlasst hat, verweist im Gespräch mit der NRZ
auf die rechtliche Komponente. Nun habe sich die Stadt
abgesichert. Außerdem gelte das Verbot ohnehin nur für
die Zeit während des Flugbetriebs. Wann der stattfindet, das
soll allerdings der Drachenfreund selbst feststellen. Angaben zu
Zeiten werden auf den Schildern nämlich nicht gemacht.
PETRA HERZOG
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