Drachen müssen unten bleiben

02.01.2006 / LOKALAUSGABE / WESEL

Damit sich Freunde der Lüfte nicht in die Quere kommen, weisen am Auesee Schilder auf die Gefahr hin.

WESEL. Fans der Lüfte sind sie alle: die Mitglieder der Luftsportfreunde Wesel und die vielen Menschen, die in ihrer Freizeit gern am Auesee ihre Drachen tanzen lassen. Ganz ungefährlich war die Angelegenheit allerdings nie, immer wieder kam es zu Konflikten. Jetzt machen von der Stadt Wesel aufgestellte, kleine Schilder darauf aufmerksam, dass bei Flugbetrieb am Ufer des Sees keine Drachen steigen gelassen werden dürfen.

Lebensgefährliche Nähe

"Das Problem ist schon alt", sagt Achim Strobel. Es sei immer verboten gewesen, im Umkreis des Flugplatzes Römerwardt mit Drachen zu hantieren. Der 1. Vorsitzende der Luftsportfreunde Wesel habe selbst schon häufig erlebt, dass die bunten Figuren den landenden Flugzeugen gefährlich nahe kommen. Lebensgefährlich nahe. Immer wieder hätten deshalb Vereinsmitglieder die Drachenfreunde darauf aufmerksam gemacht, und auch die städtischen Strandwächter waren im Sommer häufig in dieser Mission unterwegs. Nicht nur wegen der Flieger, sondern auch wegen der Badegäste, die sich darüber beschwerten, dass über ihren Köpfen die Drachen flatterten.

Zum Teil über 100 Meter hoch

"Problematisch sind gar nicht die Lenkdrachen," erklärt Strobel, sondern die Drachen, die an nur einem Seil hängen. Zum Teil schwebten die Figuren dann in 100 oder 150 Meter Höhe - eindeutig zu hoch und zu gefährlich für den Flugverkehr. Lenkdrachen dagegen bewegen sich lediglich in 30 oder 40, maximal 50 Meter Höhe. Das störe die Piloten nicht. Denn sie wollen den Drachenfreunden ihre Freizeitbeschäftigung nicht mies machen, betont Strobel.

Allerdings gelten generell in Flughafen- und Flugplatznähe genaue Bestimmungen, die in der Luftverkehrsordnung festgeschrieben sind. Dort heißt es klipp und klar: "Das Steigenlassen von Drachen oder das Betreiben von Schirmdrachen im Bauschutzbereich von Flughäfen sowie in einer Entfernung von weniger als 3 km von der Begrenzung von Landeplätzen und Segelfluggeländen ist verboten."

Dieter Wilming von der Stadt Wesel, der das Aufstellen der von einem Kölner Schildermaler kreierten Hinweise veranlasst hat, verweist im Gespräch mit der NRZ auf die rechtliche Komponente. Nun habe sich die Stadt abgesichert. Außerdem gelte das Verbot ohnehin nur für die Zeit während des Flugbetriebs. Wann der stattfindet, das soll allerdings der Drachenfreund selbst feststellen. Angaben zu Zeiten werden auf den Schildern nämlich nicht gemacht.

PETRA HERZOG