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WASSERSCHUTZ / Die Emotionen schlugen hoch, als bei der Erörterung ausweichend oder gar nicht geantwortet wurde. WESEL. Tag drei der Anhörung in Sachen Wasserschutzgebiet Gindericher Feld begann mit herber Kritik an den Vertretern der Bezirksregierung. Hülskens-Rechtsanwalt Dieter Anders brachte das, was viele in der Niederrheinhalle dachten, auf den Punkt: "Das ist doch die Beerdigung des Rechtsstaates, was Sie hier demonstrieren." Zuvor hatte der Jurist deutlich gemacht, dass er es als unerträglich empfindet, wenn ständig auf andere Tagesordnungspunkte verwiesen werde und damit Redner abgewimmelt würden. "Ich habe den Eindruck, dass sie das mit heißer Nadel gestrickte Verfahren völlig unvorbereitet angehen." Hier würden keine Antworten gegeben, sondern es werde immer wieder auf die folgende Abwägung verwiesen. Man befinde sich doch nicht in einem Geheimverfahren. Auch Gerrit Korte (Kreisbauernschaft) ärgerte sich über unbefriedigende Antworten. Entscheidungsreife sei hier nicht gegeben, weil im Vorfeld nicht weit genug ermittelt wurde. "Wenn wir nicht Rechtsanwälte und andere Fachleute hätten, wären wir als Bürger auf verlorenem Posten", schimpfte Bernd-Peter Wanders. "Das ist das traurigste Kapitel, das ich mit der Demokratie je erlebt habe." Der Büdericher äußerte außerdem die Vermutung, dass die Bezirksregierung unter Zeitdruck stehe und die Planung durchdrücken wolle. Er habe das Vertrauen verloren, wenn er sehe, wie hier mit Steuergeldern umgegangen werde. So würde allein die geplante Büdericher Umgehung zwei Millionen Euro mehr kosten, wenn sie durch ein Wasserschutzgebiet verlaufe. Er sehe dann den Wasserschutzverbund Niederrhein (WVN), die Firma Esco und die Bezirksregierung als Begünstigte. Der WVN verdiene am Wasser, Esco müsse weniger Geld für das durch Bergsenkungen bedingte Abpumpen bezahlen und die Bezirksregierung sorge dafür, dass sie in Arbeit bleibe. Dr. Ulrike Nienhaus (Bezirksregierung) äußerte sich dazu. Es liege ihrer Behörde fern, etwas unter den Tisch zu kehren. Zudem sei es wichtig, dass sämtliche Argumente der Betroffenen aufgenommen würden, um sie in die Abwägung einfließen zu lassen. Und sie verwies darauf, dass durch die Möglichkeit der Akteneinsicht der Entscheidungsprozess transparent werde. Entschädigungen und Bestandsschutz Landwirt Josef Scholten fürchtet unterdessen vor allem die Auflagen. Allerdings gebe es in dem geplanten Gebiet ohnehin schon zahlreiche Dinge, die für Belastungen sorgten. Als Beispiele nannte er die Solvay, die Wildgänse und die Alte Ziegelei. Auch Abbauprodukte von Spritzmitteln könnten zum Problem werden. Ein weiterer Aspekt: Die Gefahr durch Qualmwasser aus dem Rhein. Taugt solch ein Gebiet überhaupt für den Wasserschutz, war eine Frage. Ja, lautete die Antwort, denn das Risiko sei minimal. Einwender Scholten verwies dennoch erneut auf die Bönninghardt, die deutlich höher liege und als Wasserschutzgebiet in Betracht käme.Am Nachmittag weitere Fragen: Was ist mit Entschädigungen, wenn Auflagen zu erfüllen sind? Das ist nicht Gegenstand der Erörterung, wird in einem gesonderten Verfahren geklärt. Was ist mit Bestandsschutz? Bleibt bestehen, wenn die Gebäude in einem ordnungsgemäßen Zustand sind. Werden Landwirte ihre Gülle noch los? Haben Investitionen überhaupt noch einen Sinn? Und nach einer Schilderung über die Situation eines Hofes fragte ein Einwender: Können Sie das verantworten? Die Erörterung wird am Montag fortgesetzt. 17.02.2006 PETRA HERZOG |
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