Neue Kennzeichnung von Tauchflaschen!?
Geschrieben von Tom am January 14 2016 20:11:49
Auf der Seite des Tauchtechnik-Ressort des VDST bin ich über folgende Aussage gestolpert:
Nach einer neuen EU-Richtlinie sind künftig Tauchflaschen (zusätzlich zum Gefahrgutaufkleber) nach der CLP-Richtlinie als "gefährliche Stoffe" zu kennzeichnen. Im sporttaucher 1/2016 Seite 49 wird diese neue Kennzeichnungspflicht kompakt beschrieben. Eine sehr ausführliche Abhandlung kann im Divemaster Nr. 86 auf Seite 12 nachgelesen werden.
Grundsätzlich gilt:
* Jede Tauchflasche ist zu Kennzeichnen
* Einzige Ausnahme: wenn jemand sein eigenes Tauchgerät ausschließlich
für sich selber füllt.

Für unsere Mitglieder haben wir dafür neuen Aufkleber für Druckluft- und Nitroxtauchgeräte erstellt! Diese gibt es kostenfrei am VDST-Stand auf der BOOT 2016.
Gefahrengut-Aufkleber

Demnach wäre wir als Verein verpflichtet, diese Aufkleber anzubringen.

Leider habe ich bisher noch keine weiter Aussage zu dieser Aussage gefunden.
Erfahrungsgemäß sind EU-Richtlinien nicht immer einfach zur Interpretieren.