<< < > >>

Impressum
Disclaimer


Poseidon Wrack "Poseidon"

Genehmigungen


Die nächsten Schritte sind vorgezeichnet: behördliche Genehmigung.

Gang zum Schul- und Sportamt - eigentlich kein Problem, beim Facharbeitskreis wurde ja ein Protokoll geschrieben, in dem steht, dass keine Bedenken sind. Aber:

Man muss erst mal zum Ordnungsamt, denn die sind ja zuständig für die Gefahrlosigkeit der Einrichtungen in der Stadt Wesel. Dort freundliches Entgegenkommen. Aber:

Man muss erst mal das Votum der unteren Wasserbehörde und der unteren Landschaftsbehörde beim Kreis einholen. Auch hier kein Problem, wenn das Schiff umweltgerecht vorbereitet wird. Noch eine Kleinigkeit: Sollte das Wrack irgendwelche Maßnahmen behindern, die am Auesee erforderlich sind (wer denkt da nicht an die "Hallmann-Pläne"), muss die TSG für die Bergung und Entsorgung des Wracks sorgen. Machen wir doch mit links - ein kommerzielles Tauchunternehmen aus Duisburg überschlägt, das Kosten in Höhe von ca. 25000 DM anfallen würden - wenn alles gut geht. Aber der Tauchkamerad dort gibt gute Tipps, wie man im Vorfeld das Bergen erleichtert, um hinterher Arbeit und Kosten zu sparen: z.B. Ösen für die Befestigung von Hebesäcken anbringen. Also:

Zurück zum Ordnungsamt, wo alles klar ist, nur nicht, was genau dieses umweltgerecht Vorbereiten beinhaltet. Also noch mal:

Die untere Wasserbehörde stellt klar, dass die Landschaftsbehörde keine Auflagen hat, neben der Entfernung aller Ölrückstände nur noch der Anti-Fouling-Anstrich entfernt werden muss, falls er vorhanden ist. Doch wie stellt man fest, ob es sich um einen solchen Anstrich handelt?

Man fragt sachkundige Vereinsmitglieder, oder andere. Die Chemiker unter uns können an der abgekratzten Probe nicht erkennen, welcher Anstrich es ist. Die Bootsbesitzer unter uns sind sich sicher, dass Anti-Fouling bei uns zwar inzwischen verboten ist, das Alter des Bootes jedoch und die Nähe zur holländischen Grenze lassen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass es sich um Anti-Fouling handelt. Dies bestätigt auch der Hafenmeister. Also: Wie kriegt man das Zeug ab?

Da gibt es natürlich auch Spezialisten im Verein. Zum Selbstkostenpreis des Materials mit Hilfe zweier tatkräftiger Helfer (Günther Ressing, Sime Dokoza) kann Georg Erasmus an einem Nachmittag die Arbeit in Emmerich erledigen. Der Rest ist einfach.

Leider liegt die schriftliche Stellungnahme der unteren Wasserbehörde noch nicht beim Ordnungsamt, ist aber mündlich zugesagt. Auf Anfrage teilt mir der Sachbearbeiter mit, dass der eigentlich zuständige Kollege gerade im Urlaub ist, er den Sachverhalt nicht genau kenne. Nächste Woche sei der Kollege wieder da.

Beim Ordnungsamt weiß man auch schon (mündliche Auskunft), dass keine Bedenken vorliegen. Wir sollten ruhig schon mal weiter arbeiten. Die Sache gehe nur noch zum Rechtsamt, um die vertraglichen Angelegenheiten zwischen der Stadt und der TSG Wesel zu klären und ein Schriftstück vorzubereiten.

Das Rechtsamt hat keine Bedenken, wenn die Stadt von jeglicher Haftung für eventuelle Unfälle freigestellt ist, die Haftung also komplett bei der TSG liegt. Außerdem hat man sich inzwischen informiert und herausgefunden, dass am Bodensee das Betauchen des Wracks nur **-Tauchern und solchen mit dem Sonderbrevet Wracktauchen gestattet wird. Dies soll auch für den Auesee gelten und die TSG habe dafür zu sorgen, dass die Taucher mit geeigneten Hinweisschildern (3 Stück, entsprechen Hinweisbild neben der Überschrift) darauf hingewiesen werden.

Wer kann solche Garantien schon übernehmen, wenn nicht eine Versicherung  diese Risiken abdeckt. Auch dafür haben wir das  Vereinsmitglied Heinz Franzen, der kurz und unbürokratisch unsere Haftpflichtversicherung um die Position "Unfälle am Wrack" erweitert - ohne zusätzliche Kosten, versteht sich.

Glücklicherweise sind inzwischen die Hallmann-Pläne vom Tisch, der Bürgermeister hat sich eines Besseren besonnen, und die Stadt bestätigt uns, dass ein Entfernen des Wracks nicht gefordert wird, wenn preiswertere Lösungen wie das Versetzen möglich sind. So soll es auch im Vertrag stehen, den das Rechtsamt vorbereitet hat. Dieser Vertrag geht uns in den nächsten Tagen zu.



zur Startseite


©2000 by TSG Wesel
letzte Änderung 2004-03-23
design by